Kunde Staatliches Baumt Krumbach
Im Zuge der Instandsetzungsplanung der Rampe wurden sowohl der längs- und quer vorgespannte Überbau als auch alle Pfeiler und Widerlager nach der „Richtlinie zur Nachrechnung von Straßenbrücken im Bestand“ für die Stufen 1 und 2 berechnet und klassifiziert. Die umfangreiche Instandsetzung umfasste die Betonsanierung, die Erneuerung der Geländer, der Schutzeinrichtungen, der Kappen, des Belages, der Abdichtung, der Übergangskonstruktionen und der Lager.